Inklusionsorientierte Pädagogik und Didaktik für die Grundschule

Eine an Inklusion orientierte Grundschule, in der Kinder mit und ohne Behinderung zusammen und voneinander lernen, muss einen Unterricht anbieten, der den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler Rechnung trägt. Nicht nur kein Kind ist wie ein anderes, sondern auch keine Klassenzusammensetzung mit ihren je verschiedenen Herausforderungen ist wie die andere. 

Alle im Folgenden bereitgestellten Unterlagen sollen es Ihnen ermöglichen, sich schrittweise auf verschiedenen Zugangswegen und unter unterschiedlichen Aspekten dem Komplex Inklusion und Grundschule zu nähern. Dabei wird der Fokus auf der Ermöglichung des Lernens in sehr heterogenen Gruppen gelegt und so ein weiter Begriff von Inklusion (vgl. Lindmeier, Lüdtje, Klose, 2013) zugrunde gelegt. 

 

Bei dieser Vorgehensweise soll erfahrbar werden, dass es bei Inklusion im Setting Grundschule nicht um Musterlösungen, sondern um einen Prozess und gemeinsame Wege geht. Inklusion wird eher als dauerhafte Aufgabe, denn als ein schnell erreichbares Ziel gesehen.

 

Grundlage dieses Prozesses muss eine theoriebasierte Auseinandersetzung sein, die Reflexionsgrundlagen für die Professionalisierung von Lehrerinnen und Lehrern schafft und auf diesem Weg praktischen Nutzen für Studierende und Lehrkräfte hat (vgl. Kahlert, 2007).


Unterrichtsplanung

Planung und Durchführung von Unterricht erhalten in einer inklusionsorientierten Pädagogik und Didaktik einen besonderen Fokus auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Manche Lehrkräfte wünschen sich für diese Herausforderung konkrete Unterstützung.

 

Auf den folgenden Seiten sollen Lehrkräfte Anregungen erhalten, wie sie inklusionsorientierten Unterricht leichter planen können. Auf das Planungsinstrument der inklusionsdidaktischen Netze (vgl. Heimlich & Kahlert 2014) wird dabei besonders eingegangen.



Erste Annäherungen ans Thema

Seit März 2009 ist das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK) in Deutschland geltendes Recht, nachdem es bereits 2006 von der UNO verabschiedet worden war.

 

Artikel 24 regelt die inklusive Bildung. In der Folge kam es zu unterschiedlichen Interpretationen innerhalb der einzelnen Bundesländer, welche Ansprüche mit Artikel 24 verbunden sind und wie Inklusion in der schulischen Bildung am sinnvollsten umzusetzen ist.

 

Folgende Videobeiträge können einen Einblick in die Vielfalt der Sichtweisen geben: